Klage gegen BND über Eichmann-Akten geht vor Bundesverwaltungsgericht

Klage gegen BND über Eichmann-Akten geht vor Bundesverwaltungsgericht


Am 4. Juni 2026 um 9.15 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) im Zusammenhang mit Akten zur Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960 in Argentinien. Diese Akten, die 65 Jahre nach den Ereignissen noch immer unter Verschluss gehalten werden sollen, sind derzeit unter dem Schutz des Bundesarchivgesetzes, das eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vorsieht und keine Verlängerungsmöglichkeiten kennt.

Der Prozess wird trotzdem stattfinden, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen sich an dieses Gesetz gehalten hat. Mein Anwalt Raphael Thomas hatte 2020 die Klage eingereicht und hoffte auf eine Durchsetzung des Gesetzes.

Erst vor einer Woche ist er verstorben, was den Prozess nun ohne ihn fortsetzen muss. Vorgeschichte: Im Jahr 2008 war ich – als erste Journalistin – der BND bei Aktenherausgabe erfolgreich und erhielt etwa 80 % der Unterlagen, während der Rest wegen möglicher Nachteile für den Bundesstaat geheim bleiben sollte.

Im Jahre 2009 erkannte das Kanzleramt an, dass die Schutzfrist für diese Akten nicht 30 Jahre betragen, sondern 60 Jahre. Im Juni 2020 beantragte ich erneut die kompletten und ungeschwärzten Eichmann-Akten des BND, wobei ich die Registriernummern und Aktenzeichen besitze.

Der BND will jedoch trotz der eindeutigen Rechtslage etliche Dokumente nicht herausgeben. Die Sache landete beim F-Senat des Bundesverwaltungsgerichts, wo ausgewählte Richter in sog.

In-Camera-Verfahren hinter verschlossenen Türen prüften, ob die Geheimhaltung der Behörde rechtmäßig sei – ohne meine Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht. Der F-Senat bejahte wiederum die Notwendigkeit der Geheimhaltung, wonach selbst Dokumente aus den fünfziger Jahren noch bis mindestens 2042 streng geheim sein sollen – „zum Wohl des Bundes“, so der immer wiederkehrende Textbaustein.

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