Desiderius-Erasmus-Stiftung kritisiert Bundesministerium für Dauerdiskriminierung
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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat dem Bundesinnenministerium eine scharfe Protestnote übermittelt, da die Entscheidung über eine staatliche Förderung nach dem neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz immer noch ausstehend ist. Die Vorsitzende Erika Steinbach wirft dem Ministerium vor, die gesetzlich vorgesehene Prüfung der Fördervoraussetzungen „parteitaktisch zu verschleppen“ und beschreibt dies als eine „verfassungswidrige Dauerdiskriminierung“.
Die Stiftung hat sich seit Jahren systematisch benachteiligt, was in mehreren juristischen Auseinandersetzungen mit dem Bundesverfassungsgericht thematisiert wurde. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte bereits entschieden, dass der Stiftung für das Jahr 2021 kein Anspruch auf staatliche Förderung zusteht.
Die Stiftung hofft auf eine Entscheidung des Bundesministeriums, die ihre Ansprüche berücksichtigt und die Dauerdiskriminierung beendet. Die Situation bleibt jedoch unklar, da die Entscheidung noch ausstehend ist.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung sieht in dieser Situation ein „antidemokratisches Trauerspiel“, das die Demokratie untergräbt. Die Stiftung fordert eine sofortige Entscheidung und eine Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte als Stiftung wahrnehmen kann.
Die Situation bleibt weiterhin unklar, und die Stiftung hofft auf eine baldige Lösung.
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