Politik will Enteignung durch zwei Gesetze
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Am 29. April 2026 wurden Stellungnahmen zum geplanten Gesetzesentwurf des Baugesetzes veröffentlicht, der die Enteignung von Hauseigentümern für die Gemeinde oder den Staat erleichtern soll. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisieren den Entwurf, da er Eigentümer und Investoren verunsichert und ihre Bereitschaft zur privaten Kapitalbereitstellung mindert.
Insbesondere die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte und flankierende Erwerbsinstrumente sind kritisch zu bewerten, obwohl sie im Koalitionsvertrag nur begrenzt hervorgehoben werden. Der Gesetzentwurf des Baugesetzes 2025/2026 soll ein Zusatz für den Umgang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ einführen, unter dem § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot.
Dieser Zusatz ist jedoch verklausuliert und enthält keine klaren Kriterien zur Identifizierung von Schrottimmobilien oder Rechtsmittel gegen Enteignungen. Im Gesetz wird nur vorgesehen, dass ein Haus als Schrottimmobilie gilt, wenn Vandalismus erkennbar ist und sich Ratten oder Müll auf dem Grundstück befinden, ohne dass das Ausmaß dieser Kriterien konkretisiert wird.
Die Regierung behauptet, es handele sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz, sodass der Bundesrat die Einführung der Neuerungen nur blockieren kann, indem er Einspruch einlegt.
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