Gericht zwang Kanzleramt zur Offenlegung von Beleidigungsverfahren gegen Merz
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Ein Gericht hat das deutsche Kanzleramt dazu gezwungen, Informationen zu 300 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Kanzlers offenzulegen. Aktuell laufen rund 300 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Friedrich Merz, die das Kanzleramt bisher geheim gehalten hat.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften und Aktenzeichen offenlegen müssen. Hintergrund ist der umstrittene § 188 StGB, der Politiker vor Beleidigungen schützen soll, was jedoch kritisiert wird, da es zu stark in die Meinungsfreiheit eingreift.
Das Kanzleramt erhält monatlich 20 bis 30 Hinweise auf mögliche Beleidigungen, die über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden. Einzelne Fälle sind bekannt – auch gegen Robert Habeck wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“.
Bei Merz sorgte ein Fall eines Rentners aus Heilbronn für Aufsehen, der Merz auf Facebook als „Pinocchio“ mit langer Nase dargestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren nach § 188 ein, stellte es später jedoch wieder ein.
Das Gerichtsurteil ermöglicht nun eine öffentliche Debatte über den Umfang und die Verhäligmäßigkeit der Verfahren, obwohl eine Änderung des Gesetzes eher unwahrscheinlich ist. Es wird kritisiert, dass das Klima in Deutschland durch NGOs und staatliche Meldeportale beeinflusst wird, was zu Selbstzensur führen könnte.
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