AfD darf weiterhin vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf den Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, wie das Münchner Verwaltungsgericht im Jahr 2024 feststellte. Die AfD versuchte…
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