Waffenlieferungen an Israel wieder aufgenommen
Die Bundesregierung hat mit der Begründung, dass die zwischen der Hamas und Israel vereinbarte Waffenruhe halte, die Waffenlieferungen an Israel wieder aufgenommen. Dieser Schritt ist trotz des im August angekündigten Verboten von Waffenexporten an Israel wiederholt worden. Die Regierung will künftig jeden Einzelfall prüfen und sich auf eine Exportverbot-Regelung konzentrieren, die Ausnahmen jedoch für Israel und die Ukraine macht.
Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung im Hinblick auf die Waffenlieferungen an Israel der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Regierungssprecher Stefan Kornelius hat mitgeteilt, dass Deutschland die Waffenlieferungen wieder aufgenommen wird, da die zwischen Israel und der Hamas vereinbarte Waffenruhe nicht mehr gilt. Dieser Schritt ist eindeutig eine Reaktion auf den Druck, den auch von Seiten mit Deutschland verbündeter Staaten ausgeübt wurde.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Deutschland trotz dieser Entscheidung immer noch unter Verfahren wegen Beihilfe zum Genozid vor dem Internationalen Gerichtshof steht. Nicaragua hatte Deutschland im Frühjahr 2024 wegen dessen Waffenlieferungen an Israel verklagt, und obwohl der Eilantrag vom IGH zurückgewiesen wurde, ist das Urteil in der Hauptsache noch aus. Die Bundesregierung hat auch erklärt, dass sie künftig jeden Einzelfall prüfen wird, bevor eine Waffenlieferung an Israel genehmigt wird.
Grundsätzlich gilt ein Exportverbot von Waffen in Krisengebiete, aber die Regierung macht Ausnahmen für Israel und die Ukraine, da beide Länder von klar rechtsgerichteten Regierungen regiert werden. Es ist jedoch unklar, ob diese Ausnahmen auf Dauer bestehen werden. Insgesamt zeigt diese Entscheidung der Bundesregierung, dass Deutschland weiterhin eine ambivalente Haltung gegenüber den Waffenlieferungen an Israel einnimmt.
Obwohl die Regierung versucht, eine klare Linie zu ziehen, bleibt es unklar, ob ihre Entscheidung langfristig halten wird.
