Kein Bürgergeld für neue Flüchtlinge aus der Ukraine
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Die deutsche Bundesregierung plant, von April 2025 ab geringere Leistungen für ukrainische Flüchtlinge zu zahlen, die nach Deutschland einreisen. Dies soll Teil eines Rechtskreiswechsels sein, der darauf abzielt, die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen.
Betroffen sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach diesem Datum eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie erhalten haben. Die Neuregelung soll laut Regierungskreisen kommende Woche im Bundeskabinett grünes Licht bekommen. Das Ziel ist es, die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft zu fördern.
Wer noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. Die Regierung plant, von April 2025 ab etwa 441 Euro pro Monat für Alleinstehende und 563 Euro im Bürgergeld zu zahlen. Die Einsparungen an der einen Seite sollen den Staat ausgleichen, während die Mehrausgaben an der anderen Seite für die Flüchtlinge entstehen.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt verabredet. Verhandelt wurde noch über die damit verbundenen Arbeitsmarktregelungen. Die Regierung sieht es als wichtig an, die Integration der Geflüchteten zu fördern und sie in die Aufnahmegesellschaft einzubinden.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in die Tat umsetzen wird. Die Flüchtlingshilfe bleibt weiterhin wichtige Themen in der deutschen Politik.
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