EU-Chatkontrolle: Angriff auf Grundrechte
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Die geplante Überwachungsverordnung der Europäischen Union, die als „Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ bezeichnet wird, sorgt für Kontroversen. Kritiker argumentieren, dass diese Verordnung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aushebelt und eine flächendeckende Überwachung sämtlicher digitaler Kommunikation ermöglicht.
Offiziell soll das neue EU-Gesetz Kinder vor Missbrauchsdarstellungen schützen. Allerdings schafft es die Grundlage für eine automatische, permanente und „präventive“ Überwachung aller privaten Nachrichten, Fotos und Videos. Anbieter von Messengern, E-Mail-Diensten und Cloud-Speichern könnten verpflichtet werden, sämtliche Inhalte ihrer Nutzer auf verdächtiges Material zu durchsuchen.
Die EU-Kommission spricht von „Erkennung, Meldung, Entfernung und Blockierung“ von Inhalten. Kritiker jedoch warnen vor einer flächendeckenden Überwachung, die ohne richterlichen Beschluss stattfindet. Die sogenannten „Detektionsanordnungen“ könnten es Behörden ermöglichen, die gesamte Kommunikation bestimmter Personen zu scannen – auch jene, die eigentlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist.
Dieser Ansatz wird als Angriff auf das Brief- und Fernmeldegeheimnis angesehen, das in Deutschland und Österreich durch die Verfassung geschützt ist. Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes formuliert es unmissverständlich: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Dieses Grundrecht schützt die private Kommunikation – ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt.
Auch in Österreich ist dieser Schutz fest in der Verfassung verankert. Artikel 10a des Staatsgrundgesetzes von 1867 garantiert das Briefgeheimnis, und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – die in Österreich Verfassungsrang hat – schützt die Korrespondenz jedes Menschen vor staatlichem Zugriff.
Die geplante EU-Verordnung wird als Angriff auf diese Grundrechte angesehen. Kritiker warnen vor einer flächendeckenden Überwachung, die die Grundlage der liberalen Demokratie untergräbt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten zu diesen Bedenken stellen werden.
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