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Die Bundesregierung plant, der Bundespolizei künftig das Recht zu geben, Drohnen abzuschießen, wenn von ihnen Gefahren ausgehen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderungsentwurf des Bundespolizeigesetzes ist geregelt, dass die Bundespolizei Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen ergreifen kann.
Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dürfe die Bundespolizei dabei „auch mit physischen Einwirkungen“ vorgehen, was bedeutet, dass das Abfangen und der Abschuss von Drohnen zukünftig möglich sein werden.
Die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr seien aus Sicht der Bundesregierung bisher „nicht ausreichend geregelt“, sagte Dobrindt und wies auf das bisher gültige Gesetz hin, das seit 1994 gilt.
Mit dem Änderungsentwurf für das Bundespolizeigesetz reagiert die Regierung auch auf die neue Art der Bedrohung durch Drohnen. Die Bundespolizei werde in die Lage versetzt, technisch auf der Höhe der Zeit gegen Drohnengefahren vorzugehen, beispielsweise mit elektromagnetischen Impulsen, mit Jamming und GPS-Störung.
Das Abfangen und der Abschuss von Drohnen sind nicht explizit im Gesetzentwurf geregelt. Die Bundespolizei soll jedoch mehr Geräte zur Verfügung gestellt bekommen, deren Kosten sich auf jährlich 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme und 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Bundespolizei belaufen werden.
Darüber hinaus sollen 341 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, die sich um die Bedienung und Beschaffung der Geräte kümmern.
Dobrindt kündigte auch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an, die derzeit in der Bundesregierung noch in der Abstimmung ist. Darin soll auch die Bundeswehr befugt werden, gegen bestimmte Drohnen vorzugehen.
Die Polizeien der Länder und die Bundespolizei sollen zwar in die Lage versetzt werden, „deutlich stärker als heute gegen einen wesentlichen Teil der Drohnen anzugehen“, sagte Dobrindt.
Sie werden jedoch nicht militärische Drohnen bekämpfen können. Dafür soll die Bundeswehr zuständig sein.
Dobrindt kündigte auch die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums an, in dem sich Bundes- und Länderpolizei vernetzen und gemeinsame Lagebilder entwickeln können.
Es werde auch eine eigene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei geben. Diese sei zur Drohnenabwehr befähigt und könne auf Anforderung der Länder im Einsatz sein.
Eine weitere Einheit werde sich mit Entwicklung und Forschung der Drohnenabwehr beschäftigen, wozu bereits ein intensiver Austausch mit Israel und der Ukraine stattfindet.
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