Bundesgerichtshof prüft Rechtsstreits um Maskenbestellungen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat angekündigt, die Revision in zwei ausgewählten Fällen im Zusammenhang mit den teuren Rechtsstreits um Maskenbestellungen während der Corona-Krise zuzulassen.
Es gehe um zwei Fälle, bei denen das Oberlandesgericht Köln die Bundesrepublik verurteilt hatte, 85,6 Millionen Euro zu zahlen und ein weiterer Fall, in dem der Bund einen Teil des Kaufpreises zurückforderte, aber ohne Erfolg. Hintergrund der Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie im Frühling 2020.
Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte damals Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert.
Später verweigerte das Ministerium die Bezahlung mit Verweis auf mangelhafte oder verspätete Lieferungen. Die Folge waren zahlreiche Prozesse an verschiedenen Gerichten.
In den beiden Fällen, die der BGH nun prüfen wird, ging es darum, dass die gelieferten Masken Mängel gehabt haben sollen und dass der Händler nur einen kleinen Teil der vereinbarten Menge lieferte. Der Bund erklärte den teilweisen Rücktritt vom Vertrag und stornierte den noch ausstehenden Teil.
Das Oberlandesgericht entschied in beiden Fällen zugunsten der Lieferanten, der Bund legte Beschwerde ein, um die Urteile höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
Der BGH ließ die Revision nun zu und kündigte mündliche Verhandlungen an. Ein Termin dafür stand am Dienstag noch nicht fest.
Je nach Entscheidung des BGH droht dem Bund ein hoher Schaden.
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