Bundesverfassungsgericht lehnt Befassung mit Waffenlieferungen an Israel ab
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Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen die Lieferung deutscher Waffen und Rüstungsgüter an Israel nicht zur Entscheidung genommen. Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt hat, dass die Fachgerichte eine möglicherweise zu seinen Gunsten bestehende Schutzpflicht verkannt oder willkürlich verneint hätten.
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich zu prüfen, ob die Fachgerichte bei ihrer Entscheidung über den Schutzauftrag und konkrete Maßnahmen eine Verletzung der Grundrechte verkannt haben. Die Verfassungsrichter betonen, dass die staatlichen Organe grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden müssen, wie sie den allgemeinen Schutzauftrag erfüllen.
Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Maßnahmen bestehe deshalb „in der Regel“ nicht. Der Beschluss ist ein weiterer Schlag gegen die Rechte von Palästinensern in Deutschland, die sich an das Bundesverfassungsgericht wenden können, um ihre Rechte zu schützen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Waffenindustrie und die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel.
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