EU-Sanktionen gegen „prorussische“ Meinungsäußerungen
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Die Europäische Union verhängt gegen immer mehr Einzelpersonen wegen „prorussischer“ Meinungsäußerungen Sanktionen, die für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Eine 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung erlaubt die Sanktionierung von Meinungsäußerungen, die auf indirekte Weise der russischen Regierung im Ukraine-Krieg nützen könnten.
Personen, die auf den russlandbezogenen Sanktionslisten der EU stehen, unterliegen in der EU einem Ein- und Durchreiseverbot, ihr Vermögen wird eingefroren. Die meisten Betroffenen sind jedoch in Russland lebende russische Staatsangehörige, die von den Sanktionen kaum betroffen sind.
Einige Personen wie der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud und andere haben bereits Sanktionen erhalten. Einige Experten wie Prof. Dietrich Murswiek argumentieren, dass diese Maßnahmen der EU mehrere Grundsätze des Rechtsstaats verletzen und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen.
Die EU-Maßnahmen sind Gegenstand von Kontroversen und Kritik. Es ist unklar, wie die EU diese Maßnahmen weiterhin durchsetzen wird und ob sie sich ändern wird, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.
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