Habeck-Verfahren: Verwaltungsgericht urteilt über Staatsanwaltschafts Vorgehen
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Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden in einem Verfahren gegen Robert Habeck wegen Verleumdung von Sahra Wagenknecht rechtswidrig vorging. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Presseanfrage an Habecks Anwalt weitergereicht und sich ihre Stellungnahme absegnen lassen, was nicht zulässig war.
Das Gericht sah in diesem Vorgehen eine einseitige Berücksichtigung der Interessen Habecks und urteilte, dass die Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit und das Recherchegeheimnis nicht gerecht behandelt hat. Die Verwaltungsgerichte sehen keine grundsätzliche Verpflichtung, den Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme vor der Beantwortung von Anfragen der Presse zu geben.
Das Gericht argumentierte, dass ein Beschuldigter kein Veto-Recht hinsichtlich der Erteilung von Auskünften gegenüber der Presse durch die Staatsanwaltschaft hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist ein wichtiger Schritt in einem Fall, der die Grenzen zwischen den Rechten der Staatsanwaltschaft und denen der Presse und des Beschuldigten regeln soll.
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