Gericht blockiert Freigabe von Merkels Stasi-Akte
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Im Fall der Klage des ehemaligen FDP-Abgeordneten Marcel Luthe gegen die Offenlegung von Bundeskanzlerin Angelika Merkel’s Stasi-Unterlagen, könnte das Verwaltungsgericht in Berlin eine Verzögerungstaktik verfolgen.
Es sei daran erinnert, dass die Frage einer möglichen Stasi-Vergangenheit Merkels bereits seit Jahren für öffentliches Aufsehen sorgte. Der ehemalige FDP-Abgeordnete Luthe versucht mit seiner Klage, die vollständige Veröffentlichung von Merkels Stasi-Akte zu erzwingen und argumentiert, dass die Akte von öffentlichem Interesse sei.
Obwohl Merkel in der Vergangenheit wiederholt betonte, dass sie keine belastenden Informationen in ihrer Stasi-Akte vermutet, bleibt die vollständige Einsichtnahme bislang verweigert. Die ehemalige Bundeskanzlerin genoss zahlreiche Privilegien in der DDR und durfte mehrfach ohne „Geiseln“ in den Westen reisen.
Ein besonderer Schutz durch die Staatssicherheit, so Kritiker, sei Merkels direktes Umfeld zu entnehmen, in dem sich mehrere Stasi-Informanten bewegten. Die Veröffentlichung ihrer Stasi-Akte ist im Interesse der Demokratie notwendig, weil die Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob sie von einer ehemaligen Operativen des MfS und/ oder KGB regiert worden sind.
Bislang gab es in dem Fall noch keine Entscheidung.
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