Bundesverfassungsgericht entscheidet über Hausdurchsuchungen von Journalisten und Redakteuren
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart korrigiert, die gegen die Pressefreiheit verstießen. Die Hausdurchsuchungen eines nicht-kommerziellen Radios und zwei Journalisten in Freiburg wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Das Verfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten müssen, wenn sie gegen eine Journalistin ein Strafverfahren führen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass Zensur nicht stattfinden darf und dass das Redaktionsgeheimnis und der Quellenschutz gefährdet werden können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. hat die Entscheidung im Internet veröffentlicht und begrüßt die klaren Worte des Verfassungsgerichts, die eine dringende Nachhilfe in Grundrechten gegeben haben.
Die Hausdurchsuchungen führten zu einer juristischen Auseinandersetzung um die Pressefreiheit 2022 in Freiburg. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Link im Internet verwendet, um die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung herbeizuführen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte mit der Staatsanwaltschaft wegen des Links ein Strafverfahren geführt.
Die Rechtsanwältin Angela Furmaniak und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. hatten eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die nun positiv beantwortet wurde. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das Oberlandesgericht Stuttgart keine verfassungsrechtlich tragfähige Darlegung des Tatverdachts vorgelegt hatte.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt ein positives Ende für den Journalisten Fabian Kienert und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. dar, die gemeinsam mit ihm die Beschwerde eingereicht hatten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Strafverfahren gegen Journalisten und Redakteure.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen nun sicherstellen, dass sie die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten, wenn sie gegen eine Journalistin ein Strafverfahren führen.
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