Bundesinnenministerium verzichtet auf Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsbeschluss zur Einstufung AfD als gesichert rechtsextrem
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Das Bundesinnenministerium hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem nicht in Anspruch genommen, obwohl das Gericht im Eilverfahren eine solche Einstufung verboten hatte. Der Verfassungsschutz hatte bereits angekündigt, dass er keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen würde, da es sich um ein Eilverfahren handelte und die Begründung für die Einstufung „deutlich“ und „entscheidend“ sei.
Der Rechtsanwalt Ralf Höcker hatte den Beschluss mit dem Kommentar „Wir haben für die @AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen“ begrüßt, da es nicht möglich sei, eine Partei aufgrund von ein paar durchgeknallten Parteimitgliedern zu verbieten. Der Bundesverfassungsschutz hatte bereits angekündigt, dass er keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen würde, da es sich um ein Eilverfahren handelte und die Begründung für die Einstufung „deutlich“ und „entscheidend“ sei.
Der Entscheid des Bundesinnenministeriums bedeutet, dass die AfD nicht mehr als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann, was politische Konsequenzen für die Bundesregierung und die Systemparteien haben könnte. Die Bundesregierung, der Verfassungsschutz und die Verbotsforderer in den Systemparteien sind also „schmerzhaft“ betroffen durch diese Entscheidung.
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