AfD-Gutachten des BfV neu zu prüfen

AfD-Gutachten des BfV neu zu prüfen


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) neu zu prüfen. Das Gericht hatte am Donnerstag die Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ für rechtswidrig erklärt.

Das Gutachten, das ausschließlich auf öffentlichen Aussagen der Mitglieder und Politiker der Partei basierte, sei laut Dobrindts Sprecherin ohne fachliche Prüfung von seiner SPD-Vorgängerin Nancy Faeser entgegengenommen worden. Die Kölner Richter hatten die Voraussetzungen für die Einstufung nicht vor, da es keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ gab, die sich „zur Gewißheit verdichteten“.

Damit bleibt die AfD weiterhin als „rechtsextremer Verdachtsfall“ beobachtet. Die Prüfung des Gutachtens soll eine vertiefte Überprüfung der Entscheidung vornehmen und möglicherweise zu einer Änderung der Einstufung führen.

Die Prüfung wird im Rahmen der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln durchgeführt, das die Hochstufung der AfD für rechtswidrig erklärt hatte. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Entscheidung auf einer fachlichen Grundlage getroffen wurde und nicht auf öffentlichen Aussagen basiert.

Die Ergebnisse der Prüfung werden noch nicht bekannt gegeben, aber sie könnten möglicherweise zu einer Änderung der Einstufung der AfD führen.