AfD-Partei darf nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD-Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und behandelt werden darf. Der Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben, da eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekannt gegeben werden kann.
Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass innerhalb der Partei Bestrebungen entfaltet werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, insbesondere zwei „muslimfeindliche Forderungen“ im Bundestagswahlprogramm 2025. Diese Forderungen stellten sich jedoch noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar und reichen nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei festzustellen. Das Gericht hat daher entschieden, dass die AfD-Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden darf.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die AfD und zeigt, dass sie vorerst nicht als extremistische Partei behandelt wird.
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