Verfassungsgericht entscheidet für Meinungsfreiheit
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Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Fällen entschieden, dass die Meinungsfreiheit verletzt wurde, wenn es um Beleidigungen geht. Die Gerichte hatten in beiden Fällen festgestellt, dass bestimmte Äußerungen als Beleidigung angesehen wurden, obwohl sie nicht abschließend festgelegt waren.
Das Verfassungsgericht hat nun eine Liste von Kriterien festgelegt, die bei der Bewertung von Äußerungen als Beleidigungen berücksichtigt werden müssen, um dem Grundrecht der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung zu tragen. Die Kriterien sind:
1. Eine Ermittlung des Sinns der Äußerung, die nicht abschließend feststehe.
2. Eine Abwägung der möglichen Auswirkungen der Äußerung auf das Opfer und die Gesellschaft. 3. Eine Berücksichtigung der Kontextualisierung der Äußerung und ihrer möglichen Verletzung des Rechts auf Respekt vor dem Menschen.
4. Eine Abwägung der möglichen Auswirkungen der Äußerung auf die Meinungsfreiheit selbst. Diese Kriterien sollen helfen, im Urteil dem Grundrecht der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit nicht verletzt wird.
Die Beschlüsse des Verfassungsgerichts sind jedoch keine Beschlüsse in der Sache, sondern eine Richtlinie, die auf den beiden Fällen basiert.
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