Quellenschutz siegt im Verfahren gegen Schweizer Investigativjournalist Lukas Hässig
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Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Schweizer Investigativjournalisten Lukas Hässig wegen mutmaßlicher Bankgeheimnisverletzung eingestellt. Der Quellenschutz verhinderte die Beweisführung, da der Journalist möglicherweise nicht in der Lage war, seine Quellen preiszugeben.
Die Einstellung des Verfahrens wurde begründet, dass der journalistische Quellenschutz einer effektiven Beweisführung entgegenstehe. Hässig war wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt, nachdem er in einem Artikel über eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken berichtet hatte.
Die Recherchen führten zu bankinternen Untersuchungen und letztlich zur Intervention der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht und der Verhaftung des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz. Das Verfahren lief bereits seit 2019, und im Juni 2025 fanden Hausdurchsuchungen in den Büros von Inside Paradeplatz sowie in Hässigs Privatwohnung statt.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass Hässig nicht mehr angeklagt wird, aber die Gründe für die Einstellung sind noch unklar. Der Fall wirft Fragen über die Grenzen des journalistischen Quellenschutzes und die Rechte von Investigativjournalisten auf.
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