Wahlprüfungsausschuss entscheidet über BSW-Einsprüchen
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Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags soll die Einsprüche der Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zur Bundestagswahl zurückweisen, wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht. Die Partei hatte bundesweit Auszählungsfehler geltend gemacht und forderte eine Neuauszählung. Der Ausschuss hat jedoch entschieden, dass die Einsprüche unbegründet sind und keine systematischen Fehler vorliegen, die zu einem Wahlfehler führen könnten.
Die Entscheidung basiert auf Hinweisen der Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen, die erklärt haben, dass Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei nicht vorliegen. Das BSW hatte bei der Bundestagswahl Ende Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und ist damit nicht mehr im Parlament vertreten. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses soll am 4.
(Datum nicht genannt) in seiner Sitzung getroffen werden. Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kündigte vor dem Hintergrund der Berichte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung einer durch ihre Partei geforderten Neuauszählung an. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses könnte ein weiterer Schlag für die BSW sein, nachdem die Partei bei der Bundestagswahl Ende Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.
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