„Catcalling“ soll im öffentlichen Raum unter Strafe gestellt werden
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Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, unterstützt den Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), sogenanntes Catcalling unter Strafe zu stellen. Ataman begründet dies mit der Notwendigkeit, Frauen vor aggressiver, sexueller Anmache im öffentlichen Raum zu schützen und hier rechtliche Klarheit zu schaffen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte wies Kritik von Seiten der Union zurück, das Vorhaben sei „Symbolgesetzgebung“. Sie verwies darauf, dass die Union sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt habe, Frauen besser vor Gewalt und sexueller Belästigung zu schützen. In anderen EU-Ländern seien eindeutige verbale Übergriffe längst verboten.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte warnte gleichzeitig vor einem angeblich zunehmendem Frauenhass im Internet. Jungen Männern werde vermehrt gesagt, sie sollten endlich wieder richtige Männer sein – „die stark sind, Muskeln haben und Frauen erniedrigen dürfen, die sich ihnen verweigern“. Dazu komme die Erzählung, Feministinnen seien schuld daran, dass Männer nicht mehr gewollt und gebraucht würden.
Der Begriff Catcalling stammt aus der englischen Umgangssprache und bedeutet wörtlich „Katzen-Rufen“. Es beschreibt eine sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt, die Neben Hinterherpfeifen und anzüglichen Bemerkungen auch aufdringliche Blicke, Anhupen, Hinterherlaufen, ungewolltes Filmen und Fotografieren sowie das ungewollte Zusenden von sexuellen Inhalten umfassen kann.
Bislang stellt dieses Verhalten keinen Straftatbestand dar. Zudem kann in Deutschland sexuelle Belästigung nur geahndet werden, wenn ein Körperkontakt vorliegt. Ein Großteil der unter Catcalling fallenden Äußerungen seien nach aktueller Rechtslage nicht strafbar. Allerdings kann Catcalling je nach Form und Ausmaß unter Beleidigung oder Nachstellung fallen.
Die Regierungsparteien positionieren sich unterschiedlich zum Thema. Die SPD will Catcalling unter Strafe stellen, die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede kann sich künftige Geldstrafen als Konsequenz vorstellen. Die Union hingegen lehnt einen neuen Straftatbestand ab und vermutet, dass er sich in der Praxis auch nur schwer durchsetzen lasse.
Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier zeigt sich skeptisch: „Bloße Respektlosigkeiten unter Strafe zu stellen, würde sehr wahrscheinlich gegen das Übermaßverbot verstoßen und könnte vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.“ Zudem stehe für erhebliche, herabwürdigende Aussagen der Tatbestand der Beleidigung zur Verfügung – dieser müsse nur „konsequent angewendet werden“. Das Strafrecht als „repressives Mittel des Gesetzgebers“ sei nicht dazu geeignet, das eigentliche Problem nachhaltig anzugehen. Vielmehr hätten präventive Aufklärung und Vermeidung eine wichtigere Rolle zu spielen.
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