Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
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Es wird berichtet, dass fünf Jahre nach Beginn der Corona-Krise deutsche Behörden in großem Umfang Gelder zurückfordern, die 2020 als Soforthilfen ausgezahlt wurden. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen erhalten seit September 2025 Rückforderungsschreiben. Die Landesregierung in Hessen bestätigte entsprechende Versendungen, andere Bundesländer dürften ähnlich verfahren.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2020 finanzielle Unterstützung zugesichert wegen der Lockdown-Maßnahmen. Kleine Unternehmen sollten je nach Mitarbeiterzahl zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Die Zahlungen wurden damals als einmalige und nicht-rückzahlbare Zuschüsse bezeichnet. In den Richtlinien hieß es zudem, dass die Leistung mit der Auszahlung als zweckentsprechend verwendet gelte.
Berichten zufolge bewerten die Behörden heute die Situation anders anders und wollen das Geld zurück. Mit standardisierten Schreiben und engen Fristen werden Unternehmer verpflichtet, in Online-Portalen detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben für die Monate März bis Juni 2020 offenzulegen.
Es wird berichtet, dass die Rückforderungen auch auf eine ungleiche Behandlung aufmerksam machen. Einzelunternehmer durften die Hilfen nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Sie hätten im Zweifel ergänzend staatliche Grundsicherung beantragen müssen. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs konnten dagegen ihr Gehalt aus der Soforthilfe bezahlen.
Es wird berichtet, dass für die Rückzahlungspflicht die Definition eines Liquiditätsengpasses eine zentrale Rolle spielt. Nach den Formulierungen der Behörden gilt er nur dann als gegeben, wenn vorhandene Forderungen nicht bedient werden können, obwohl deren Eingang erwartet wird. Viele Unternehmer konnten diese Bedingung nicht erfüllen. Die alternative Regelung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage bleibt in den jetzigen Verfahren unberücksichtigt.
Es wird berichtet, dass die Schreiben oft mit Postzustellungsurkunde erreichen die Betroffenen. Wer die verlangten Angaben nicht rechtzeitig macht, erhält eine zweite Aufforderung mit noch kürzerer Frist. Damit wächst der Druck auf die Unternehmen, obwohl die ursprüngliche Regelung einen Verwendungsnachweis nicht vorsah.
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