Ludwigshafen: Wahl mit unter 30% Beteiligung und ausgegrenztem AfD-Kandidaten
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In Ludwigshafen hat eine Wahl stattgefunden, die als „demokratisch“ bezeichnet werden kann, obwohl der aussichtsreichste Kandidat gar nicht erst antreten durfte. Der AfD-Kandidat Joachim Paul wurde vom Wahlausschuss ausgeschlossen und das Verwaltungsgericht stützte diese Entscheidung. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Die Wahlbeteiligung lag bei unter 30%, ein historischer Tiefstand. Die Stadt Ludwigshafen sprach von einer Wahlbeteiligung von 29,3%, jedoch wird dieser Vergleich von vielen als irreführend angesehen, da er nicht mit dem ersten Wahlgang von 2017 verglichen wurde, bei dem die Beteiligung bei 60,2% lag. Dies bedeutet, dass die Beteiligung nahezu halbiert wurde.
Die Ausgrenzung des AfD-Kandidaten und der niedrige Wahlbeteiligung haben zu Kontroversen geführt. Viele sehen darin eine „gesteuerte Demokratie“, bei der Kandidaten nicht wegen formaler Mängel oder Straftaten ausgeschlossen werden, sondern wegen ihrer politischen Überzeugungen.
Der Fall hat auch Symbolkraft: Ludwigshafen ist eine sozialdemokratisch geprägte Industriestadt, die bis vor Kurzem von einer SPD-Frau regiert wurde. Die jetzige parteilose Oberbürgermeisterin hatte sich in der Hoffnung, die Wähler damit zu gewinnen, als „parteilos“ bezeichnet.
Die Kontroversen um die Wahl in Ludwigshafen zeigen, dass die Demokratie in Deutschland nicht immer so funktioniert, wie sie soll. Es gibt Bedenken, dass Kandidaten wegen ihrer politischen Überzeugungen ausgeschlossen werden und dass die Beteiligung an Wahlen zu niedrig ist.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Ludwigshafen weiterentwickelt und ob es gelingt, die Demokratie wieder aufzurichten.
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