Syrischer IS-Terrorist klagt gegen Abschiebung
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Ein syrischer Terrorist des Islamischen Staates (IS), der in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat vor Gericht gegen seine Abschiebung geklagt. Abdulhadi B. wurde 2018 wegen Unterstützung des IS und Rekrutierung eines Kindersoldaten verurteilt. Nach über fünf Jahren Haft wurde er 2022 entlassen, gilt aber als hochgefährlich.
In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg argumentierte B., dass er in Syrien verfolgt und getötet würde, wenn er abgeschoben wird. Er unterstütze auch finanziell seine Familie in Aleppo. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die syrische Regierung von seiner Verurteilung nichts wisse und Asylbeantragungen zuvor abgelehnt worden seien.
Das Gericht wies die Klage ab, doch B. kündigte weitere Schritte an. Aufgrund der Sicherheitslage in Syrien hat Deutschland jedoch Abschiebungen dorthin ausgesetzt. Der syrische Staat wirbt weltweit um Rückkehrer und Zehntausende Syrer aus Deutschland machen Urlaub in der alten Heimat.
Das Oberverwaltungsgericht in München soll nun über die Klage entscheiden. Die Opposition kritisiert, dass die Rechtsordnung missbraucht werden kann, um die Ausweisung von Terroristen zu verzögern oder zu verhindern.
Abdulhadi B. lebt derzeit in Tirschenreuth (Oberpfalz) und darf den Ort nicht verlassen. Er hat auch keinen Internetzugang per Handy. Die Abschiebung nach Syrien wurde kürzlich verfügt, doch bleibt abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht in München eingreift.
Die Opposition fordert eine strenge Handhabung bei der Ausweisung von Terroristen und kritisiert die derzeitige Rechtspraxis. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob Abdulhadi B. letztendlich abgeschoben wird.
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