Bundestagsverwaltung verweigert Hausausweise an AfD-Mitarbeiter

Bundestagsverwaltung verweigert Hausausweise an AfD-Mitarbeiter


Nach Informationen, die der Bundestagsverwaltung vorliegen, haben sie mindestens drei Mitarbeitern von AfD-Bundestagsabgeordneten keinen Hausausweis und keinen Zugang zu den IT-Systemen ausgestellt. Diese Entscheidung beruhe auf tatsächlichen und konkreten Anhaltspunkten dafür, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis möglicherweise zu verfassungsfeindlichen Zielen missbraucht werden könnte. Die Verweigerung eines Hausausweises macht den Zugang nicht unmöglich, sondern nur erschwert; der betreffende Abgeordnete muss die Mitarbeiter wie Besucher am Eingang abholen.

Eine Verweigerung des Zugangs zum IT-System jedoch macht die tägliche Arbeit fast unmöglich. Über dieses System laufen nicht nur die erforderlichen Dokumente, sondern auch die offizielle Mailadresse. Die Bundestagsverwaltung habe befürchtet, dass eine Ausstellung eines Hausausweises „ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages“ verbunden gewesen wäre.

Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung hat nach Aussagen von Beobachtern Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik der Abgeordneten. Jeder Bundestagsabgeordnete habe ein Budget für die Beschäftigung von Mitarbeitern; üblicherweise arbeiten ein Teil dieser Mitarbeiter im Bundestag und ein Teil im Wahlkreis. Die Beschäftigung beruhe auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen dem Abgeordneten und den Mitarbeitern, weshalb für diese Arbeitsverhältnisse auch die Regelungen für einen Tendenzbetrieb gelten.

Nach Informationen der taz soll einer der Mitarbeiter, denen der Hausausweis entzogen wurde, Michael Stürzenberger sein, der im vergangenen Jahr in Mannheim Ziel eines Messerangriffs war, bei dem ein Polizist ums Leben kam. Stürzenberger sollte für den bayerischen AfD-Abgeordneten Erhard Brucker arbeiten.

Einer der vorgeblichen Gründe soll der Rollatorputsch sein, bei dem den Beteiligten unter anderem vorgeworfen wurde, den Bundestag stürmen zu wollen. Bisher hat das bereits seit Monaten laufende Verfahren aber keinerlei Straftaten belegen können.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Bundestagsverwaltung in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter von Abgeordneten ergriffen hat. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Rundfunk in einem Bericht ausführlich die Möglichkeiten diskutiert, wie man gegen Mitarbeiter der AfD vorgehen könne.