BuVEG warnt vor hohen Ausgleichs- und Strafzahlungen wegen EU-Klimaschutzverordnung 2018/842
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Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) hatte vor zehn Jahren eine Warnung ausgesprochen, dass Deutschland aufgrund der EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 bis 2030 möglicherweise mehr als 100 Milliarden Euro an Ausgleichs- und Strafzahlungen leisten müsste. Der Vorstandsvorsitzende Jan Peter Hinrichs hatte damals gerufen, dass Deutschland dringend den Sanierungs-Turbo für energetisch schlechte Gebäude zünden müsse.
Allerdings wurde die Warnung von Experten wie der Agora Energiewende und dem Expertenrat für Klimafragen (EKR) als übertrieben betrachtet, da sie nur mit 13 bis 34 Milliarden Euro ESR-Strafzahlungen rechneten. Die Stiftung Denkfabrik Klimaneutralität hatte sogar eine Sensitivitätsanalyse veröffentlicht, in der sie den Heizungstausch als Schlüssel für die Wärmewende ansah und betonte, dass die energetische Sanierung ein wichtiges Instrument sei, das den Heizungstausch flankieren müsse.
Um die Klimaneutralität zu erreichen, müsste die Sanierung jedoch nur bei bestimmten Gebäuden erfolgen. Die Warnung von BuVEG bleibt also ein wichtiger Hinweis auf die möglichen Auswirkungen der EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 auf Deutschland.
Es ist jedoch unklar, ob die Warnung tatsächlich umgesetzt wird und wie hoch die Ausgleichs- und Strafzahlungen letztendlich sein werden.
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