Brandmauer gegen Meinungsfreiheit – Streichung von Paragraf 188 Politikerbeleidigung abgelehnt

Brandmauer gegen Meinungsfreiheit – Streichung von Paragraf 188 Politikerbeleidigung abgelehnt


Die Koalitionsparteien Union, SPD, Grüne und Linken haben den Antrag der AfD auf Streichung des Paragrafes 188 im Strafgesetzbuch abgelehnt. Der Paragraf 188 regelt die „Politikerbeleidigung“ und soll angeblich die Meinungsfreiheit einschränken.

Die Ablehnung wurde mit einer Mehrheit von 440 zu 133 Stimmen im Bundestag verabschiedet, wobei der AfD-Antrag von den Koalitionsparteien ausgeschlossen wurde. Der Unionsfraktionschef Jens Spahn hatte sich zunächst für die Abschaffung des Paragrafes 188 ausgesprochen, aber änderte seine Meinung später.

Die Ablehnung des Antrags soll die „Stärkung der Meinungsfreiheit“ im Land wieder untermauern und die sogenannte Brandmauer gegen die AfD beenden. Die Entscheidung wurde von den Abgeordneten der Koalitionsparteien in einer namentlichen Abstimmung getroffen, bei der nicht ein einziger Abgeordneter für den AfD-Antrag stimmte.

Die Ablehnung des Antrags soll auch die „rechte“ Konkurrenz der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Berliner Regierungsviertel untermauern und die Meinungsfreiheit in Deutschland schützen. ###