Europarat plant „Konversionsverbot“ – Ein Instrument zur Disziplinierung von Bürgern

Europarat plant „Konversionsverbot“ – Ein Instrument zur Disziplinierung von Bürgern


Der Europarat steht kurz vor der Verabschiedung einer Resolution, die den Schutz vor sogenannten „Konversionspraktiken“ zum Ziel hat. Doch wer den Text liest und seine politische Stoßrichtung ernst nimmt, erkennt schnell, dass es hier nicht primär um den Schutz vor Zwang oder Gewalt geht, sondern um die Kontrolle legitimer Meinungsäußerung.

Die Definition von Konversionspraktiken wird erweitert, um auch jede Handlung oder Haltung zu umfassen, die darauf abzielt, eine selbst erklärte „Geschlechtsidentität“ oder einen „Geschlechtsausdruck“ nicht zu bestätigen. Dies bedeutet, dass Wer sich weigert, eine subjektive Selbstaussage über das eigene Geschlecht als unantastbare Wahrheit zu akzeptieren, künftig in einer rechtlichen Grauzone bewegt sich.

Die Konstruktion ist besonders perfid, weil sie nicht frontal über das Strafrecht kommt, sondern ein Klima der Unsicherheit schafft. Resolutionen des Europarats sind formal unverbindlich, aber wirken faktisch wie Vorab-Gesetzgebung.

Sie dienen als moralischer und juristischer Referenzrahmen für Gerichte, Verwaltungen und Aktivisten, was bedeutet, dass Wer später sanktioniert wird, sich anhören muss: „Das entspricht europäischen Standards“. Die geplante Resolution ist ein weiterer Schritt in Richtung eines Systems, in dem Abweichung von einer vorgegebenen Ideologie nicht mehr diskutiert, sondern sanktioniert wird.

Der Europarat plant also ein System, das die Meinungsäußerung unter Druck setzt und die Diskussion über Geschlechtsidentität einschränkt. Die Konsequenzen sind schwer vorhersehbar, aber es ist klar, dass dies ein Schritt in Richtung einer autoritären Regierung ist.