Kabinett blockiert „neue Grundsicherung“ – Rechte von Mittellosen gefährdet
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Die Unionsminister Reiche und Dobrindt haben den Beschluss zur „neuen Grundsicherung“ im Kabinett blockiert, da sie das Recht Betroffener auf Anhörung verhindern wollen. Sie wollen Sachbearbeiter in Jobcentern ermächtigen, Hilfsbedürftige wegen vermeintlichen „Ungehorsams“ die gesamte Existenzgrundlage zu entziehen, ohne dass die Behörde den tatsächlichen Grund für ihr Verhalten ermitteln müsste.
Dieser Ansatz ist härter bestraft als Schwerverbrecher und gefährdet die Rechte von Mittellosen. Die Opposition warnte vor einer „Rechtskatastrophe“, während das SPD-geführte Arbeitsministerium einen Passus in den Gesetzentwurf einarbeiten ließ, der eine behördliche Anhörung Betroffener vorsieht.
Der Kabinettbeschluss ist ein weiterer Schlag gegen die Grund- und Menschenrechte von Mittellosen. Die „neue Grundsicherung“ soll repressiver sein als Hartz IV, aber das Kabinett blockiert den Beschluss, da Wirtschaftsministerin Reiche und Innenminister Dobrindt das Recht Betroffener auf Anhörung verhindern wollen.
Dieser Ansatz ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtswidrig. Die Opposition warnte vor einer „Rechtskatastrophe“, während das SPD-geführte Arbeitsministerium einen Passus in den Gesetzentwurf einarbeiten ließ, der eine behördliche Anhörung Betroffener vorsieht.
Die „neue Grundsicherung“ soll Hilfsbedürftige aufgrund von vermeintlichen „Ungehorsams“ die gesamte Existenzgrundlage entziehen, ohne dass die Behörde den tatsächlichen Grund für ihr Verhalten ermitteln müsste. Dieser Ansatz ist härter bestraft als Schwerverbrecher und gefährdet die Rechte von Mittellosen.
Die Opposition warnte vor einer „Rechtskatastrophe“, während das SPD-geführte Arbeitsministerium einen Passus in den Gesetzentwurf einarbeiten ließ, der eine behördliche Anhörung Betroffener vorsieht. Die „neue Grundsicherung“ ist ein weiterer Schlag gegen die Grund- und Menschenrechte von Mittellosen.
Die Opposition fordert, dass der Kabinettbeschluss erneut diskutiert wird, um sicherzustellen, dass die Rechte von Betroffenen geschützt werden. Die „neue Grundsicherung“ muss eine faire und gerechte Lösung für alle sein, unabhängig von ihrem sozialen Status oder ihrer Situation.
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