Schweizer muss zehn Tage ins Gefängnis wegen Facebook-Kommentar über Transpersonen
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Ein Schweizer, der einen Facebook-Kommentar über Transpersonen gemacht hatte, musste zehn Tage Haft antreten. Der Kommentar wurde als menschenverachtend eingestuft und führte zu einer Strafverfolgung durch die Polizei.
Die Gerichte werteten seine Äußerung als Verstoß gegen das Gesetz, obwohl Transpersonen rechtlich nicht ausdrücklich geschützt sind. Der Fall zeigt die zunehmende Verengung der Meinungsfreiheit in der Schweiz.
Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf, trat am 2. Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe an, nachdem er ein Bußgeld für den Kommentar nicht bezahlt hatte.
Der Kommentar war Teil eines Facebook-Beitrags von Andreas Glarner, einem SVP-Nationalrat, der im Dezember 2022 veröffentlicht wurde. Brünisholz‘ Äußerung wurde als „menschverachtend“ eingestuft und führte zu einer Strafverfolgung durch die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl, der eine bedingte Geldstrafe von 2.500 Franken, eine Geldbusse von 500 Franken und Verfahrenskosten von rund 800 Franken beinhaltete. Ein Einspruch blieb erfolglos.
Der Fall zeigt die zunehmende Verengung der Meinungsfreiheit in der Schweiz und wirft Fragen über die Grenzen des Gesetzes und die Schutz von Menschenrechten auf.
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