Kündigung des Service-Vertrages mit der Bibliothek des Konservatismus

Kündigung des Service-Vertrages mit der Bibliothek des Konservatismus


Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) hat den Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) gekündigt, ohne die rechtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Der GBV hat damit begonnen, die Online-Verzeichnisse der BdK zu löschen, was die Bücher der Einrichtung unsichtbar macht und es Forschern und Studenten unmöglich macht, diese Bücher in den Suchmaschinen anderer Bibliotheken zu finden.

Die BdK klagt beim Landgericht Göttingen und hat einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Der GBV bezeichnet die Kündigung als „mutig, ja geradezu leichtsinnig“, da er Schadensersatz verlangen wird, sollte die BdK das Verfahren gewinnen.

Die Kündigung ist ein weiterer Schritt in der Auseinandersetzung um die politische Motivation hinter der Entscheidung des GBV, die BdK aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit auszuschließen. Die BdK und ihre Unterstützer werfen dem GBV einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und die Wissenschaftsfreiheit vor.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Kündigung des Service-Vertrages ist noch nicht abgeschlossen, aber es ist klar, dass die Situation für die Forschung und die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland weiterhin angespannt ist. Der Ausgang der juristischen Auseinandersetzung wird wahrscheinlich einen Einfluss auf die Zukunft des GBV und der BdK haben.

Die Entscheidung des GBV hat bereits zu Kritik von Seiten der Forschergemeinschaft geführt, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird.