Windkraftanlagen: Grenzwerte von Lärmbelastung unzureichend

Windkraftanlagen: Grenzwerte von Lärmbelastung unzureichend


In einer Zeit, in der die Energiewende vorangetrieben wird, entdecken sich immer mehr Probleme mit dem Ausbau der Windkraft. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass die gängigen Genehmigungsverfahren auf veralteten und mangelhaften Normen basieren, was potenziell rechtswidrig ist. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist laut Experten unzureichend, um die realen Auswirkungen von Schall und Infraschall auf Anwohner zu erfassen.

Dies könnte Fahrlässigkeit im Sinne des § 823 BGB oder eine Verletzung des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedeuten, wenn Betreiber, Projektierer und Genehmigungsbehörden neue Studien ignorieren. Die Windturbinen verursachen Schäden für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Infraschall und toxische Materialien in den Rotorblättern. Diese Schäden können durch Abrieb im Betrieb, bei Unfällen und bei der Entsorgung freigesetzt werden.

Strom aus Windkraft ist laut Experten teurer als von allen anderen Quellen. Die Politik feiert den Ausbau der Windkraft als heiligen Gral der Energiewende, aber unter der Oberfläche brodelt es. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen auf, dass die gängigen Genehmigungsverfahren auf veralteten und mangelhaften Normen basieren.

Dies könnte zu rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten führen. Die Zeiten werden riskanter, wenn Betreiber, Projektierer und Genehmigungsbehörden neue Studien ignorieren. Die Frage ist, ob die Politik bereit ist, die Probleme mit dem Ausbau der Windkraft anzugehen und eine Lösung zu finden, die die realen Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.