Staatsanwaltschaft prüft Aussagen von Christian Drosten vor Corona-Untersuchungsausschuss

Staatsanwaltschaft prüft Aussagen von Christian Drosten vor Corona-Untersuchungsausschuss


Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat angekündigt, die Aussagen des Virologen Christian Drosten zu überprüfen, den er als Sachverständiger vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags gemacht hatte. Konkret geht es um die von Drosten mitunterzeichnete Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina vom 27. November 2021, in der sich unter anderem mit einer allgemeinen Impfpflicht beschäftigt wird.

Laut den Informationen, die die Staatsanwaltschaft Multipolar auf Nachfrage mitteilte, hat Drosten vor dem Untersuchungsausschuss am 21. August bestritten, dass die Unterzeichnenden der Stellungnahme eine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung empfohlen hätten. Stattdessen habe er ausgesagt, dass man der Politik geraten habe, die juristischen Grundvoraussetzungen für eine bevölkerungsweite Impfpflicht zu überprüfen.

Eine Journalistin, die bei der Anhörung anwesend war, bezeichnete Drostens Aussage jedoch als „handfeste Lüge“ zur umstrittenen Leopoldina-Empfehlung. Sie wies darauf hin, dass in der Leopoldina-Stellungnahme tatsächlich eine allgemeine Impfpflicht empfohlen worden sei.

Darüber hinaus hat Drosten auch ausgesagt, dass man zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Leopoldina-Stellungnahme noch nicht gewusst habe, dass die Omikron-Welle kommen würde. Er behauptete auch, dass die Sterblichkeit und Pathogenese der Omikron-Variante abgeschwächt seien.

In der Leopoldina-Stellungnahme findet sich jedoch tatsächlich eine Empfehlung für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Es heißt auch, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter den aktuellen Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt sei.

Auf Nachfrage von Multipolar erklärte Christian Drosten, dass das Zitat zur „Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“ aus dem Abschlusskapitel stamme, das eine wissenschaftlich-ethische Beurteilung abgibt. Dieses Wissenschaftsfeld falle jedoch nicht in seine Fachexpertise.

Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob Drostens Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss korrekt waren oder ob es sich um Falschaussagen handelt. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen diese Prüfung haben wird.