Das Grundrecht auf Privatsphäre leitet sich in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus den Grundgesetzartikeln 1 und 2 ab. Doch dieses Grundrecht wird zunehmend von der Bundesregierung eingeschränkt.
Der Verfassungsschutz soll sich zukünftig Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte verschaffen und persönliche Textnachrichten und Chatverläufe überwachen dürfen, wenn “Terrorverdacht” besteht, meint Innenminister Horst Seehofer.
Die Überwachung von verschlüsselten Chat-Programmen wie Whatsapp und Telegram soll dem Verfassungsschutz ermöglicht werden. Die kriminellen und terroristischen Vorgehensweisen würden nicht mehr „mit den technischen Mitteln wie in der Vergangenheit, mit dem Telefon, sondern auch unter Anwendung modernster technologischer Mittel“ erfolgen, meint Horst Seehofer.
Kritiker befürchten, dass auch unschuldige Bürger Opfer dieser Überwachung werden könnten. Solche Überwachungsmaßnahmen könnten missbraucht werden, um Oppositionelle und Regierungskritiker zu kontrollieren.
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