Strafrechtler hält es für möglich, „Corona-Leugnern“ die Beatmung zu verweigern
Ein Augsburger Strafrechtler behauptet, dass es strafrechtlich in Ordnung wäre, „Corona-Leugnern“ im Zweifel die Beatmung zu verweigern, wenn im Krankenhaus nicht genug Beatmungsgeräte vorhanden sind.