Die "Letzte Generation" will auch in diesem Jahr neue Straftaten begehen. Das kündigte die Sprecherin Clara Rochel an: "Wir werden auch im neuen Jahr Autobahnen blockieren." Bei solchen Blockaden handelt es sich um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zufolge haben.
So unbeliebt wie nie:
Die Aktivisten der “Letzte Generation” machen sich in den Augen vieler Bürger bis auf die Knochen lächerlich. Oft schlägt ihnen, bei ihren Aktionen, pure Verachtung entgegen. Spätestens als in Berlin eine Frau auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb, scheinbar weil ihre Krankenwagen blockiert wurde, ist die Stimmung gekippt. Trotzdem wollen die Klimakleber weiter machen.
Ankündigung von Straftaten:
“Wir werden im Jahr 2023 den Widerstand weiterführen”, sagte eine Sprecherin der Gruppe, Carla Rochel. Ganz offen kündigte sie weitere Straftaten an. Man wolle nicht nur Menschen in Konzertsälen, Fußballstadien, Museen oder Parteizentralen belästigen und nötigen, sondern auch weiter Autobahnen blockieren. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr können nach § 315b StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Je nach Tatausgestaltung sind im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
“Wir sind auch weiterhin bereit, bis ins Gefängnis zu gehen”, zitierte “Die Zeit” die Sprecherin der Gruppe. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Ermittlungen gegen Aktivisten der “Letzten Generation” aufgenommen und prüft nach Vorfällen um eine Ölraffinerie auch den Verdacht, dass es sich bei einer anderen Gruppe in Brandenburg um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

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