Ärztin soll fast 3 Jahre ins Gefängnis wegen Masken-Atteste

Veröffentlicht von Redaktion
Foto: CC BY 4.0 / Wikimedia.org

Eine Ärztin aus Weinheimer wurde von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, weil sie etwa 4.200 Masken-Atteste verkauft haben soll. Zusätzlich wurde der Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt.


Masken-Atteste gegen Geld:

Die 59-jährige Angeklagte betrachtet die Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Corona-Krise als unangemessen und verfassungswidrig. Auf öffentlichen Demonstrationen und im Internet sprach sie sich wiederholt gegen die Pflicht zum Tragen von sogenannten Corona-Masken aus, weil das Tragen dieser Masken über einen längeren Zeitraum ungesund ist. Dies bestrafte nun ein Gericht mit äußerster Härte.

 

Haft und Berufsverbot:

Die Ärztin aus Weinheimer muss, wenn das Urteil rechtskräftig wird, für 2 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis. Außerdem soll sie 28.000 Euro zahlen und ein dreijähriges Berufsverbot bekommen. Bei dem Geld handle es sich laut Aussage der Richterin um den Betrag, den die Ärztin für das Ausstellen der Atteste von den Empfängern erhalten hatte.

 

Mitarbeiterin erhält ebenfalls Geldstrafe:

Das Gericht geht im Fall der Angestellten davon aus, dass sie “von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen wurde und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte”. Deshalb hat es eine Geldstrafe von 2.700 Euro in 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend befunden und auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verzichtet.

 

Demonstranten zeigten Solidarität:

Mehr als 100 Menschen demonstrierten vor dem Prozess in der Nähe von Mannheim und trugen Schilder mit Aufschriften wie “Die Würde des Menschen ist angetastet!” und “Wann erhebt ihr euch?” mit sich.




Kommentarfunktion
anzeigen ✅

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spamschutz: Löse die Aufgabe 24 − 23 =