Schweizer Militärgericht verurteilt Ukraine-Söldner
- Unabhängige Untersuchungskommission startet Nachforschungen zur pakistanischen Vergewaltigungsbanden in Großbritannien
- Kritik an Angela Merkels Amtszeit
- Rubio bestätigt transatlantische Einheit mit „Wir gehören zusammen“
- Ukraine-Treffen in Genf – Was ist von den Gesprächen zu erwarten?
- Sprachverwendung in deutschen Haushalten untersucht
- Rücktritt von Morgan McSweeney im Zusammenhang mit der Liste „Disinformation Dozen“
- EU-Indien-Freihandelsabkommen: Risiko von gefälschten Universitätsabschlüssen?
Ein Schweizer Gericht hat den 49-jährigen Avi M. wegen illegalen Dienstes in der ukrainischen Armee verurteilt. Der Prozess fand in Abwesenheit des Angeklagten statt, da er derzeit in Israel lebt und beide Staatsbürgerschaften besitzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass M. zwischen Februar 2022 und Dezember 2024 illegal für die Ukraine gekämpft hatte. Der Verurteilte wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe mit vier Jahren Bewährung verurteilt.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf Medienberichten, sozialen Medien und einer Liste von Europol, auf der internationale Söldner wie M. verzeichnet sind. Der Prozess zeigte, dass M. an der Front war und dass er sich seiner illegalen Tätigkeit bewusst war.
Die Verteidigung hatte vergeblich auf einen Freispruch ihres Mandanten gedrängt. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt in der Schweiz, um den Dienst in fremden Armeen zu verbieten und die Sicherheit innerhalb des Landes zu gewährleisten.
- Unabhängige Untersuchungskommission startet Nachforschungen zur pakistanischen Vergewaltigungsbanden in Großbritannien
- Kritik an Angela Merkels Amtszeit
- Rubio bestätigt transatlantische Einheit mit „Wir gehören zusammen“
- Ukraine-Treffen in Genf – Was ist von den Gesprächen zu erwarten?
- Sprachverwendung in deutschen Haushalten untersucht
- Rücktritt von Morgan McSweeney im Zusammenhang mit der Liste „Disinformation Dozen“
- EU-Indien-Freihandelsabkommen: Risiko von gefälschten Universitätsabschlüssen?
